§ 1 Provisionsanspruch
(1) Trasberger Immobilien (nachfolgend „Makler“ genannt) erhält für den Nachweis und/oder die Vermittlung von Vertragsgelegenheiten eine Provision in Höhe von 3,57 % inkl. jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer (zurzeit 19 %).
(2) Die vorstehenden Provisionssätze sind mangels abweichender Vereinbarung vom Objektabnehmer an den Makler zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.
§ 2 Fälligkeit der Provision
(1) Mit Abschluss des Hauptvertrages ist die Provision verdient und sofort zur Zahlung fällig.
(2) Bei Zahlungsverzug der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber Verzugszinsen
nach den gesetzlichen Bestimmungen nach § 288 BGB zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
§ 3 Mehrfachtätigkeit
Der Makler darf auch für den anderen Vertragsteil als Nachweis und/oder Vermittlungsmakler provisionspflichtig tätig werden.
§ 4 Weitergabe von Informationen
Die Weitergabe der durch den Makler erteilten Informationen insbesondere des Nachweises an Dritte durch den Auftraggeber ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Makler gestattet. Andernfalls haftet er unbeschadet eines weiteren Schadensersatzanspruchs im Falle des Vertragsschlusses durch den Dritten auf die entgangene Provision.
§ 5 Kenntnis von Angeboten
Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer
Woche nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch des Maklers.
§ 6 Informationspflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er von seinen Vertragsabsichten Abstand nimmt.
§ 7 Abschluss des Hauptvertrages
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu übersenden.
§ 8 Haftungsbeschränkung
(1) Der Verkäufer schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen und unserer gesetzlichen Vertreter.
(2) Der Makler übernimmt keinerlei Haftung für Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen u.Ä., da sie ausschließlich vom Objektanbieter erteilt wurden.
§ 9 Rechnungsübermittlung
(1) Die Rechnung wird im Regelfall nach der Beurkundung persönlich übergeben. Der Auftraggeber ist auch mit einer zusätzlichen oder grundsätzlichen Übermittlung der Rechnung per E-Mail oder auf sonstigen, elektronischen Wegen einverstanden.
(2) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass eine (zusätzliche) postalische Übermittlung nicht erforderlich ist.
§ 10 Kündigung
Kündigungen des Maklervertrages bedürfen der Schriftform.